Wollte man in der DDR öffentlich in einer Kapelle Musik spielen, war das gar nicht so einfach. Man konnte nicht einfach einen Veranstalter fragen, ob man diese Veranstaltung bespielen kann.
Voraussetzung für einen öffentlichen Auftritt war der Besitz einer Spielerlaubnis. Diese Spielerlaubnis für Amateure wurde vom damaligen Rat des Kreises, Abteilung Kultur ausgestellt. Der Erhalt einer Spielerlaubnis war immer mit dem Ablegen einer musikalischen Prüfung verbunden. Zum Einen konnte man mit der Jahresabschlussprüfung und dem danach erhaltenen Abschlusszeugnis einer Musikschule diese Spielerlaubnis bei der betreffenden Stelle beantragen.
Je nach der Zensur der Abschlussprüfung gab es eine entsprechend „Gehaltsgruppe“.
Eine andere Möglichkeit zur Bestätigung der Leistungsstufe war eine Einstufung der Kapelle. Diese Einstufung erfolgte in regelmäßigen Abstand und man hatte damit die Möglichkeit sich finanziell etwas hochzuarbeiten. (was den Veranstalter nicht unbedingt dazu bewogen hat auch mehr an Gage zu zahlen) Bewertet wurde das musikalische Konzept von einer Stunde Spielzeit.
Folgende Einstufungen waren möglich: Grundstufe, Mittelstufe, Oberstufe und Sonderstufe. Während die ersten Beiden Einstufungen auf Kreisebene abgewickelt wurden, war die Oberstufe und Sonderstufe auf Bezirksebene angesiedelt. Unterschieden wurde Genres, z.B. nach Tanzmusik oder Blasmusik.
Dieselben Kriterien galten im Übrigen auch für DJ’s, die sich damals noch Schallplattenunterhalter nannten.
Lustig, oder für uns damals nervig war die Zusammensetzung der Jury. Neben Fachkundigen Juroren (Musikern) waren immer Leute von der jeweiligen Abteilung Kultur dabei, die meistens von Musik wenig Ahnung hatten, aber trotzdem penibel darüber wachten, das dass Titelverhältnis von 60% Titeln aus dem sozialistischem Lager und 40% Westtiteln stimmte.
In der Blasmusik war das relativ unproblematisch, da viele Titel von Ernst Mosch ihren Ursprung in der böhmischen oder mährischen Musik hatten.
In der Tanzmusik musste daher gezwungenermaßen getrickst werden. Da bekamen die Titel einen anderen Namen und ein anderes Arrangement.
Leider ging es sogar soweit, dass „Bands“, die allzu kritisch vor allen mit ihren Texten waren, Auftrittsverbot erhielten.
Die Musiker, die hauptberuflich Musik machen wollten, mussten Ihren Berufsausweis ablegen. Hatte ein „Profimusiker“ das Bedürfnis, Schüler in Musikschulen auszubilden, brauchte er dafür eine zusätzliche pädagogische Ausbildung, die ebenfalls staatlicherseits bestätigt wurde.
Die kulturelle Arbeit war in vielen Fällen einfacher als heute. Viele größere Betriebe standen als Trägerbetriebe zur Verfügung. Sie stellten im Rahmen ihrer Möglichkeiten Probenräume zur Verfügung, übernahmen z.T. die Finanzierung der Mentoren, aber vor allen Dingen gaben sie den vielfältigen kulturellen Aktivitäten ein zu Hause.